Der Baupfusch wird nicht weniger sondern immer mehr, d.h. jedes Jahr entstehen Millionenschäden durch Baufehler. Deshalb ist die baubegleitende Qualitätsüberwachung bei Bauvorhaben mit größerem Bauvolumen ratsam. Der Beauftragte ist dafür zuständig von Planer zu Handwerker angefertigte Pläne und Details durchzusehen sowie für kritische Details weitere Planungsunterlagen zu fordern. Die Freigabe für die Umsetzung auf der Baustelle erfolgt nur über die Qualitätskontrolle. Mögliche Fehlerquellen werden damit eingedämmt, ersparen Streitigkeiten und Bauschäden nach Fertigstellung des Baus.
Aufgabe der baubegleitenden Qualitätsüberwachung ist, dass Planungs- und Ausführungsfehler erst gar nicht entstehen. Der Auftraggeber (i.d.R. der Bauherr) beauftragt zusätzlich zu den am Bau Beteiligten (u.a. Architekten, Bauleitung, Fachingenieure) einen erfahrenen Bausachverständigen. Hier ist der Öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige gefragt. Dieser hat durch seine öffentliche Bestellung die überdurchschnittliche Fachkenntnis in seinem jeweiligen Bestallungsgebiet (z. B. Schäden an Gebäuden) vor einer Prüfungskommission nachgewiesen. Er unterliegt der Prüfung, Überwachung der ihn bestellten Kammer (z.B. Baukammer Berlin, IHK). Dies ist bei sogenannten freien, „selbsternannten“ Sachverständigen nicht der Fall! Die zusätzliche Baubegleitung durch einen Bausachverständigen ist eine präventive Maßnahme zur Qualitätssteigerung, damit Fehlplanungen bzw. Baupfusch reduziert werden. Die Einwirkungsmöglichkeiten des öbuv Sachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend in der Planungsphase bis hin zur Beratung zur Bauabnahme.
Das „Controlling“, d.h. die baubegleitende Qualitätsüberwachung bzw. Bauherrenberatung, umfasst Beratungen, z.B.:
Der Sachverständige zertifiziert die Baustelle mit seinem überdurchschnittlichen Fachwissen und seinem „guten Namen“. Durch stichpunktartige Qualitätskontrollen mit gutachterlicher Beratung bietet die IGS als Sachverständigenbüro eine Ergänzung für Ihre Bauleitung. Die von uns als unabhängige Bausachverständige erstellten Unterlagen / Protokolle stellen eine neutrale Grundlage für die Abnahme bzw. Übergabe der Bauvorhaben dar.