Egal, ob die architektonische Form der Funktion folgt, ihr gleichgestellt oder übergeordnet ist, stets gilt: Die Kreativität braucht Beratung und Planung. Die gestalterische Kraft braucht Qualitätskontrolle. Deshalb steht die IGS von der ersten Projektstudie bis zum letzten Fertigungsschritt an Ihrer Seite. Wir stehen für Erfahrung und Kompetenz in allen Fragen des Baugeschehens. Unser Wissen über neueste Entwicklungen aus Lehrtätigkeit und Sachverständigenwesen in Kombination mit unserer praktischen Berufserfahrung garantiert Ihnen einen höchstmöglichen Qualitätsstand.
Die allgemein geläufigen Bezeichnungen wie Bausachverständiger, Baugutachter, Bauexperte, Bauinspektor oder Schiedsgutachter bezeichnen am Ende dieselbe Tätigkeit und denselben Grundgedanken. Die sachkundige Beratung, Begutachtung in allen Fragen des Baugeschehens.Die IGS wurde im Oktober 1981 als Ingenieurbüro gegründet und im Jahr 1985 in eine Ingenieur-Gesellschaft mbH umgewandelt. Waren es anfangs reine Ingenieurleistungen, kamen im Laufe der Jahre immer neue Aufgabengebiete hinzu. Inzwischen haben wir uns auf die Tätigkeit als Bausachverständige konzentriert und bieten folgende Leistungen an.
Meist tritt der Bausachverständige erst im Streitfall zwischen den am Bau beteiligten Parteien ins Bewusstsein der Öffentlichkeit; z.B. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. In der Praxis zeigt jedoch die Tendenz, dass nunmehr Sachverständige bereits viel früher von Bauherren, Bauträgern, Banken, Versicherungen, der Öffentlichen Hand, Investoren und der Immobilienwirtschaft beratend beauftragt werden. Gerade bei größeren Bauvorhaben hat es sich bewährt, dass trotz beauftragten Architekten, Bauleiter zusätzlich Sachverständige vor Baubeginn beauftragen, die die Architektenplanung überprüfen bzw. während der Baumaßnahmen stichpunktartig Überprüfungen durchführen. Diese Qualitätskontrolle ist eine der Sachverständigenaufgaben der IGS. Durch stichprobenartige Qualitätskontrollen mit gutachterlicher Beratung bietet die IGS Berlin als Sachverständigenbüro eine Ergänzung für Ihre Bauleitung bzw. Kontrolle Ihres Bauträgers vor Ort.
Der öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige hat durch seine öffentliche Bestellung die überdurchschnittliche Fachkenntnis in seinem jeweiligen Bestellungsgebiet vor einer Prüfungskommission nachgewiesen. Er unterliegt durch quasi „Überwachung“ der ihn bestellenden Industrie- und Handelskammern einer ständigen fachlichen Kontrolle. Darüber hinaus ist er auch nur für einen bestimmten Zeitraum ö.b.u.v. Dies ist bei sogenannten freien, selbsternannten Sachverständigen nicht der Fall. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sichern „Qualität am Bau“ durch Partei und produktneutrale Begutachtungen und Beratungen im gesamten Baugeschehen.