Gerichtsgutachten - öffentlich bestellter Sachverständiger

Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (IHK, Bau-, Architektenkammer, u.a.).
Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegene der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.

Immer, wenn

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  • eine Sache bewertet,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll

kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben.





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Gutachter, Begutachter, Bauschäden, Baumängel, Tatsachenfeststellung, Ursachenermittlung, Gerichtliches Verfahren, Neutrales Gutachten, Unparteiisch, Streitigkeiten, Beweisbeschluss, Zivilrechtliche Auseinandersetzung, Beweissicherung, Bestandaufnahme, Sachverständige, Mängelerfassung+++Gutachter, Begutachter, Bauschäden, Baumängel, Tatsachenfeststellung, Ursachenermittlung, Gerichtliches Verfahren, Neutrales Gutachten, Unparteiisch, Streitigkeiten, Beweisbeschluss, Zivilrechtliche Auseinandersetzung, Beweissicherung, Bestandaufnahme, Sachverständige, Mängelerfassung+++